Natura 2000
Natura 2000 stellt ein europäisches Netz aus Schutzgebieten innerhalb der EU dar. Es dient dem Schutz und der Vernetzung von europäischen Lebensräumen und den Tier- und Pflanzenarten. Es wurde von den Mitgliedstaaten errichtet. Die rechtliche Grundlage hierfür sind die Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79/409/EWG und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG. Diese Grundlagen geben den Rahmen vor, also welche Ziele und Anforderungen die Mitgliedsländer haben, um den Schutz der Natur in der EU zu gewährleisten.
Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen festzulegen, damit die Natur in den Natura 2000-Gebieten erhalten oder wieder in guten Zustand gebracht werden kann (Art. 6 Abs.1 FFH-Richtlinie). Diese Maßnahmen sind in sogenannten Managementplänen festgeschrieben. Die Managementpläne wurden unter Berücksichtigung von betroffenen Flächeneigentümern und Bewirtschaftern, den örtlichen Strukturen und Organisationen erstellt.
Die Lokale Aktion Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. spricht solche Maßnahmen gebietsbezogen mit den Beteiligten ab. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU, behält das Umweltministerium SH (MEKUN) sich die letztendliche Zustimmung zu den Planungen und Maßnahmen vor. Nach positiver Prüfung können die Kosten der Maßnahmen vom Land übernommen werden. Die Finanzierung kann dann z.B. über sogenannte S+E-Gelder (Schutz- und Entwicklungsgelder) des Umweltministeriums (MEKUN) laufen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne bei Marit Scharrmann Conceição melden.
Rufen Sie gerne unter 0160 98 76 76 72 an oder schreiben eine E-Mail.


